Kinderbonus

Als Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung wird an Familien eine finanzielle Hilfe in Form des „Bonus-Kindergeldes“ ausbezahlt, da sie durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Liegen im September 2020 die grundsätzlichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld vor, wird dieser Bonus ohne Antrag ausgezahlt.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten automatisch durch die zuständige Familienkasse. Im September 2020 erfolgt in Höhe von 200 € die erste Auszahlung und im Oktober 2020 dann die restliche Auszahlung in Höhe von 100 €.

Für Kinder, für die in einem anderen Monat in 2020 die Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld vorliegen, erfolgt die Zahlung des Kinderbonus nicht vor September 2020.

Die Familienkasse zahlt diesen Bonus nicht gemeinsam mit dem Kindergeld aus sondern als Extrazahlung.

Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, wenden Sie sich bitte an uns!

Ihr Kanzlei Schoenenburg – Steuerberatung

Steuerberatung für den Bereich Preetz, Plön, Schönberg, Schönkirchen und Kiel